Verwertungsquote gem. § 15 (3) BattG
In unseren ELAP-Geräten werden Akkus verbaut, welche im Bedarfsfall das Zellherz zuverlässig mit Energie versorgen. Gemäß § 15 Abs. 3 Batteriegesetz (BattG) sind wir verpflichtet, die im zurückliegenden Kalenderjahr erreichten Verwertungsquoten auf unserer Website zu veröffentlichen.
Die für 2024 erreichte Verwertungsquote liegt bei 100 %.
Um dieser gesetzlichen Vorgabe sowie unserer Verantwortung für Umwelt und Ressourcenschutz umfassend gerecht zu werden, übernimmt unser Partner GRS Batterien die vollständige Dokumentation, Meldung an das Umweltbundesamt und das Recycling der ausgemusterten Akkumulatoren.
Weiterführende Informationen zur Rücknahme- und Verwertungsstrategie sowie jeweils erreichte Verwertungsquoten finden Sie auch auf der Website von GRS Batterien Service GmbH
