2012 beschloss das EU-Parlament in der Biozid-Verordnung (EU 528/2012), dass jedes Biozid in der EU eine Zulassung als Wirkstoff und eine Genehmigung für die Verwendung als Biozidprodukt benötigt. Dies schließt auch Ozon und seine Verwendung als Biozid ein.

Ein neuer Meilenstein wurde im vergangenen Jahr erreicht. Am 2. Juni 2023 hat die Europäische Kommission aus Sauerstoff erzeugtes Ozon als Wirkstoff genehmigt.

Wenn Hersteller von Ozongeneratoren marktfähig bleiben wollen, muss bis zum 1. Juli 2024 ein Antrag für eine Produktzulassung gestellt werden.

Wir, die Innovatec Gerätetechnik GmbH, haben einen LoA für die Wirkstoffgenehmigung bei der EurO3zon ivzw erworben. Darüber hinaus sind wir als Assoziierter Partner der EurO3zon beigetreten. Dies ermöglicht uns unsere Geräte in die Produktzulassung der EurO3zon nach Verordnung (EU) Nr. 528/2012 (BPR) zu integrieren. Die Produktzulassung wird fristgerecht eingereicht. Auf diese Weise bleibt die Innovatec auch nach dem 1. Juli 2024 marktfähig. Darüber hinaus ist die Innovatec in engem Kontakt mit einem Consultant, um, in einigen EU‑Mitgliedsstaaten notwendige, Übergangszulassungen zu beantragen.

Da einige Angaben für eine Produktzulassung mit dem in situ hergestellten Ozon schwer vereinbar sind, ist der genaue Ablauf der Prüfung der Produktzulassung seitens der zuständigen Behörde und eventueller Nachforderungen noch nicht bekannt. Die Innovatec ist bestrebt Rückfragen und Nachforderungen der Behörde bestmöglich zu beantworten.

Sollten Sie Fragen haben, kontaktieren Sie uns bitte unter biocide@innovatec-rheinbach.de